Durch eine Einzugsermächtigung darf der Verkäufer den vereinbarten Preis vom Konto des Käufers auf sein eigenes Konto überweisen. Diese Vereinbarung kann jederzeit widerrufen werden und eignen sich vor allem für regelmäßige Kosten. Diese Ermächtigungen benutzen deshalb nicht nur Onlineshops, sondern auch Versicherungen und Banken.