Der Fernabsatzvertrag kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Kunde eine Ware über das Internet kauft. Das Gesetz wurde verabschiedet, weil die erworbenen Gegenstände nicht ausreichend geprüft werden können. Ein großer Nachteil im Gegensatz zu einem traditionellen Kauf in einem Geschäft.
Dieser Vertrag kommt jedoch nur zum Einsatz, wenn das betroffene Unternehmen seine Artikel zum fast ausschließlich über das Netz vertreibt. Sollten sich die Nutzer die Waren des örtlichen Supermarkts über das Internet nach Hause bestellen, ruft das den Fernabsatzvertrag nicht auf den Plan.